Wie funktioniert’s?
Bei bestimmten Events kannst Du Bonuspunkte sammeln. Pro Tag gibt es einen Punkt. Wenn Du an bestimmten mehrtägigen Events an allen Haupttagen zum Dienst antrittst, werden Deine dort gesammelten Punkte verdoppelt!
Deine Prämie zum Jahresende:
25 Punkte = 100 €
50 Punkte = 250 €
75 Punkte = 500 €
Mitmachen, Punkte sammeln & Prämie sichern!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Bonussystem 2025:
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme am Bonussystem für die fallweisen Mitarbeiter von der CCS – Crowd Control Security GmbH im Jahr 2025. Mit der Teilnahme an dem Bonussystem erklärt sich der Mitarbeiter mit diesen AGB einverstanden.
2. Teilnahmeberechtigung
Alle fallweisen Mitarbeiter von der CCS – Crowd Control Security GmbH sind berechtigt, am Bonussystem teilzunehmen, sofern sie die in diesen AGB festgelegten Bedingungen erfüllen.
3. Bonuspunkte sammeln
Mitarbeiter können bei bestimmten Events Bonuspunkte sammeln. Diese Events werden in der App als „Bonusevent“ gekennzeichnet. Die genauen Events und deren Bedingungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
4. Verdopplung der Punkte
Wenn Mitarbeiter bei mehrtägigen Events an allen Haupttagen zum Dienst antreten, werden die während dieses Events gesammelten Bonuspunkte verdoppelt. Die Haupttage sind im Vorfeld des Events klar definiert und in der App kommuniziert.
5. Prämienauszahlung
Die Auszahlung der Prämien basierend auf dem Punktestand des Mitarbeiters sieht wie folgt aus:
Bei 25 Punkten: 100 €
Bei 50 Punkten: 250 €
Bei 75 Punkten: 500 €
Die Auszahlung erfolgt einmalig und kann frühestens ab 1.12.2025 in Anspruch genommen werden.
6. Frist und Gültigkeit
Das Bonussystem gilt ausschließlich bis zum 31.12.2025. Nach diesem Datum verfallen alle nicht eingelösten Punkte sowie Ansprüche auf Prämien.
7. Änderungen und Anpassungen
CCS – Crowd Control Security GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB sowie die Bedingungen des Bonussystems jederzeit zu ändern oder anzupassen, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist. Änderungen werden den Mitarbeitern rechtzeitig mitgeteilt.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt